Überbrückungshilfe III angelaufen – Thüringen bietet schnelle zinslose Kredite
Lange, viel zu lange hat es gedauert: Am Mittwochabend (10. Februar) ist die sogenannte Überbrückungshilfe III für in Not geratene Unternehmen angelaufen. Das Land Thüringen will noch einen Turbo zünden und bietet Überbrückungskredite an.
Die Nachricht aus dem Bundeswirtschaftsministerium kam am Mittwoch-Nachmittag. „Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit heute Nachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.“
Wirtschaftsverbände hatten zuvor heftig kritisiert, dass die Hilfen noch nicht ausgezahlt werden und außerdem das komplexe System bemängelt.
Mit dieser Nachricht hat der Bund dem Thüringer Wirtschaftsministerium möglicherweise die Show gestohlen. Schon am Vormittag hat Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee angekündigt, die Lücke schließen zu wollen. Unternehmen können bei der Thüringer Aufbaubank das zinslose Darlehen „Corona Ü-III Zwischenkredit“ beantragen. Mit dem Darlehen soll die Zeitspanne bis zur Auszahlung der Bundeshilfe überbrückt werden.
„Über das Darlehensprogramm „Corona Ü-III Zwischenkredit“ können gewerbliche Unternehmen einen zinslosen Kredit von bis zu 50.000 Euro erhalten“, heißt es in einer Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums. „Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen zahlungsfähig, nicht insolvenzgefährdet und antragsberechtigt in der Überbrückungshilfe III des Bundes ist. Der Steuerberater muss hierzu eine positive Bewertung abgeben. Für die Rückzahlung des Kredits sind die betroffenen Unternehmen dann verpflichtet, die Abschläge bzw. die vollständig gezahlten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe III zu nutzen. Die Anträge für „Corona Ü-III“ müssen unabhängig von der Überbrückungshilfe III direkt bei der Thüringer Aufbaubank beantragt werden.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich in der Pressekonferenz nach der Videoschalte mit den Länderchefs erleichtert darüber, dass Firmen nun Anträge auf die Überbrückungshilfe III stellen können: „Ich glaube, das ist für viele, die echte große Liquiditätsprobleme haben und natürlich auch Sonderopfer bringen jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, eine wichtige und sehnlichst erwartete Mitteilung, die wir heute machen konnten.“ (tl)
Wichtige Links zur Überbrückungshilfe III:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html
https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/corona-ue-iii-zwischenkredit